Zahlen, Daten, Fakten
der bei Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität sichergestellten Schusswaffen waren illegal.
Das aktuelle Bundeslagebild Organisierte Kriminalität belegt: Von allen bei Tatverdächtigen sichergestellten Schusswaffen waren 94,3 % illegal.
Damit sehen sich viele Experten bestätigt, die seit Jahren anmahnen, dass im Zusammenhang mit Kriminalität und Waffenmissbrauch illegale Waffen das Problem sind.
Wenngleich die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) nicht zwischen Straftaten mit legalen und illegalen Waffen unterscheidet, urteilt auch das Bundeskriminalamt (BKA) in seinem Bundeslagebild Waffenkriminalität 2025, dass der überwiegende Teil auf den illegalen Sektor zurückgehen dürfte.
auf Bahnanlagen des Bundes im Jahr 2025 – trotz Messerverboten und Verbotszonen.
Messerverbote und Messerverbotszonen überziehen unsere Städte, Bahnhöfe und öffentlichen Verkehrsmittel – rechtstreuen und friedlichen Menschen droht dort ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro, wenn sie zum Beispiel ein kleines Taschenmesser oder ein Multitool mit sich führen.
Straftäter jedoch lassen sich dadurch nicht davon abhalten, andere Menschen zu bedrohen, zu verletzen oder zu töten, wie annähernd sämtliche Statistiken belegen.
So wurden laut Jahresbericht 2025 der Bundespolizei im vergangenen Jahr 27.817 Gewaltdelikte auf dem Gebiet der Bahnanlagen des Bundes registriert, was einem Anstieg von 656 Fällen oder 2,4 Prozent gegenüber 2024 entspricht. Besonders erschütternd: In 979 Fällen davon kam ein Messer als Tatmittel zum Einsatz, was gegenüber 2024 einen Anstieg um 370 Delikte oder 60 Prozent bedeutet.
Quelle: Jahresbericht 2025 Bundespolizei, Seite 28
In Deutschland wurden 2025
Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Legalwaffenbesitzern durchgeführt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse lagen im Promillebereich.
Alle Legalwaffenbesitzer in Deutschland werden regelmäßig auf ihre persönliche Eignung, ihr waffenrechtliches Bedürfnis und ihre Zuverlässigkeit überprüft. Damit sind sie wahrscheinlich die bestkontrollierten Privatpersonen in unserem Land.
Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung werden Informationen vom Verfassungsschutz, vom Landeskriminalamt, vom Bundeszentralregister, vom staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, von Landespolizeibehörden und vom Zollkriminalamt eingeholt. Ein Aufwand, der letztes Jahr laut Jahresbericht der Bundespolizei 742.715-mal betrieben wurde und nach der Hochrechnung des BZL schätzungsweise bis zu 50 Millionen Euro gekostet hat sowie wohl mehr als 1.000 Mitarbeiter in den Behörden beschäftigte.
Valide Zahlen für 2025 zu den Verfassungsschutz-Anfragen in Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg zeigen jedoch, dass bei gerade einmal 0,35 Prozent (3,5 Promille) der Vorgänge eine Erkenntnis übermittelt wurde, was jedoch nicht heißt, dass dies zwingend negative Konsequenzen nach sich gezogen hat. Diese ausufernde Bürokratie führt aber dazu, dass z. B. die simple Verlängerung eines Jagdscheines bis zu 6 Monate dauern kann.
In Deutschland sind geschätzt bis zu
illegale Schusswaffen im Umlauf.
In Deutschland stehen den akribisch registrierten, in Stahltresoren sicher verwahrten und verantwortungsvoll genutzten rund 5 Millionen legalen Schusswaffen geschätzt bis zu 35 Millionen illegale Schusswaffen gegenüber. Diese Zahl wurde erst kürzlich im SAT.1-Frühstücksfernsehen in einem Gespräch mit dem Pressesprecher der Gewerkschaft der Polizei kommuniziert.
Legalwaffenbesitzer gibt es laut Bundesverwaltungsamt in Deutschland (Stand: September 2026).
927.627 Legalwaffenbesitzer gibt es laut Bundesverwaltungsamt in Deutschland (Stand: September 2026). Sie müssen Einschränkungen der Unverletzlichkeit ihrer Wohnung hinnehmen: Behörden dürfen auch ohne konkreten Verdacht oder Anlass Kontrollen durchführen.
Mit Einführung der verdachtsunabhängigen Aufbewahrungskontrolle von Schusswaffen wurde den bis ins Detail behördlich durchleuchteten und regelmäßig kontrollierten 927.627 Legalwaffenbesitzern das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung aus Artikel 13 des Grundgesetzes teilweise entzogen. Denn sie müssen ohne das Vorliegen eines Verdachts oder Anlasses Behördenmitarbeitern Zutritt zu den Räumen gewähren, in denen Sie ihre Schusswaffen und Munition aufbewahren.
Bei jeglichem Verdacht auf Waffenbesitz bei Kriminellen, Clanmitgliedern oder Extremisten benötigen Behörden hingegen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, um die Wohnung betreten zu dürfen.
Gerade einmal
der 95.000 Jägerinnen und Jägern in Nordrhein-Westfalen standen zwischen 2019 und 2024 unter Tatverdacht des Mordes mit einer Schusswaffe.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik verschweigt, ob dort erfasste Straftaten mit legalen oder illegalen Schusswaffen begangen wurden. Herbert Reul, Innenminister von Nordrhein-Westfalen, präsentierte hingegen für sein Bundesland auf dem Bundesjägertag 2025 eine Auswertung von Tötungsdelikten, die zwischen legalen und illegalen Schusswaffen unterscheidet. Im Zeitraum zwischen 2019 bis 2024 erfasste das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen demnach insgesamt 187 Tötungsdelikte, bei denen eine Schusswaffe benutzt wurde. In gerade mal 24 dieser Fälle, also rund 13 Prozent, waren legale Waffen beteiligt.
Noch deutlicher wird das Verhältnis beim Blick auf die Legalwaffenbesitzerinnen und -besitzer. In 10 Prozent der Fälle, also 19-mal, besaß der Tatverdächtige eine gültige waffenrechtliche Erlaubnis. In ganz NRW gibt es 152.000 Legalwaffenbesitzerinnen und -besitzer. Die 19 Tatverdächtigen machen also nur 0,013 Prozent aus. Von den insgesamt 95.000 Jägerinnen und Jägern in NRW waren 4 tatverdächtig. Das sind also rund 0,004 Prozent der Jägerschaft.
Des Weiteren kam es nur in einem einzigen Fall dazu, dass Dritte sich Zugriff auf eine legale Waffe verschafft haben. Das bedeutet also, dass der Einsatz von legalen Waffen im Zusammenhang mit Tötungsdelikten ein Ausnamefall ist. Kriminelle hingegen halten sich grundsätzlich nicht an Waffengesetze – kein Krimineller wird die Jägerprüfung ablegen oder in den Schützenverein eintreten, um eine Straftat zu begehen.
Mehr legale Schusswaffen bedeuten nicht mehr Tötungsdelikte. Das zeigt eine Untersuchung in 33 europäischen Ländern. Ein statistisch signifikanter Zusammenhang ließ sich nicht feststellen.
Laut einer Studie des Flämischen Friedensinstituts lässt sich in 33 untersuchten europäischen Ländern kein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen der Anzahl legaler Schusswaffen und der Gesamtrate der Tötungsdelikte in einem Land feststellen. Ein höherer legaler Waffenbesitz führt somit nicht zu einer höheren Mordrate in der Gesamtbevölkerung.
Zudem liegt der Anteil von Schusswaffen an allen Tötungsdelikten in Europa bei lediglich etwa 20 Prozent – im Vergleich zu einem weltweiten Durchschnitt von 41 Prozent. Die Studienautoren bemängeln zudem eine unzureichende Datenlage hinsichtlich des Rechtsstatus genutzter Tatwaffen und fordern eine bessere Differenzierung in den Statistiken.
Um lediglich
nimmt die Anzahl der legalen und registrierten Schusswaffen pro Jahr in Deutschland zu.
Die legalen Schusswaffen in Deutschland sind im sogenannten Nationalen Waffenregister (NWR)
bis auf das letzte Stück erfasst und registriert.
Das war nicht immer so: Bis 2013 wurde ihre Anzahl lediglich geschätzt – und alle Experten gingen von 10 Millionen registrierten Schusswaffen aus.
Mit Einführung des NWR stellte sich heraus: In Wirklichkeit sind es nur halb so viele – heute exakt 5.005.312 Stück (Stand: September 2026) (Quelle). Damit gibt es in Deutschland 6 legale Schusswaffen pro 100 Einwohner Zum Vergleich: In Österreich sind es knapp 15 legale Waffen pro 100 Einwohner (Stand: Januar 2025) (Quelle).
Der jährliche Anstieg in Deutschland liegt bei gerade einmal 0,27 Prozent. Um also die einstige Experten-Schätzung von 10 Millionen legaler Schusswaffen zu erreichen, würde es noch 257 Jahre dauern.
der zwischen 2022 und 2025 vom Verfassungsschutz überprüften legalen Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen in Brandenburg erwiesen sich als verfassungstreu.
Die beim brandenburgischen Landesamt für Verfassungsschutz zwischen 2022 bis 2025 eingegangenen 76.302 Regelabfragen zu Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse führten zu gerade einmal 225 zurückgemeldeten so genannten „Erkenntnissen“. Das entspricht 0,29 %. Das geht aus der Antwort auf eine kleinen Anfrage im Brandenburgischen Landtag hervor (Quelle).
Dabei gilt zu beachten, dass eine „Erkenntnis“ noch lange nicht eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründet. Und so lag die Zahl der tatsächlichen Rücknahmen waffenrechtlicher Erlaubnisse im genannten Zeitraum bei 32, was einem Anteil von 0,04 % aller Überprüfungen bedeutet.
Die überwiegende Zahl der Rücknahmen betraf jedoch Inhaber eines so genannten kleinen Waffenscheins, der lediglich zum Führen von Schreckschusswaffen berechtigt. Erlaubnispflichtige „echte“ Schusswaffen wurden nur in sieben Fällen eingezogen, also bei 0,01 % aller Überprüfungen.